Allgemeine Geschäftsbedingungen Ferienwohnungen Haus Fernblick

1. Vermieter
Vermieter ist Ferienwohnungen Haus Fernblick
Dieter Kunkelmann, Forststraße 24, 64732 Bad König,
Tel. : 06063 4188
E-Mail: haus.info@haus-fernblick-odenwald.de
www.haus-fernblick-odenwald.de

2. Anmeldung und Vertragsabschluss
Der Beherbergungsvertrag kommt durch die fernmündliche oder schriftliche (online oder per Post) Buchung zustande. Bei Erhalt der Bestätigung durch die Vermieterin wird die Buchung verbindlich. Eine Anzahlung von 30 % des Reisepreises ist sofort fällig. Der Mieter erkennt die allgemeinen Geschäftsbedingungen im Namen aller Mitreisenden an. Einwände gegen die Angaben der Buchungsbestätigung sind unverzüglich vorzunehmen. Der Vermieter kann ohne Angabe von Gründen den Buchungswunsch ablehnen.

3. Bezahlung
Nach Erhalt der Buchungsbestätigung / Buchungsformulares ist eine Anzahlung von 30% des Gesamtpreises sofort fällig. Die Restzahlung ist bis 2 Wochen vor Reiseantritt fällig. Bei Buchung innerhalb von 2 Wochen vor Reiseantritt zahlt der Mieter den Gesamtpreis sofort.
Eine Bezahlung per Kredit- oder Bankkarte ist nicht möglich.

4. Belegung
Die Unterkunft darf nur mit der in der Buchung vereinbarten Personenzahl inkl. Babys und Kleinkinder belegt werden. Das Mitbringen von Tieren ist nicht gestattet.

5. Leistungen
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung auf dem Buchungsformular. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung seitens des Vermieters.
Der Vermieter kann den Vertrag frist- und entschädigungslos in Fällen von höherer Gewalt, bei sonstigen Ereignissen (Wasser-, Strom-, Brandschäden usw.) oder die in der Person des Gastes liegen, kündigen. Der Vermieter haftet auch nicht für unvorhersehbare Ereignisse, welche durch diese nicht beeinflussbar sind wie z. B. Naturgewalten, Versorgungsausfälle bei Strom, Wasser, Fernsehen, Internet oder Verkehrsbehinderungen durch Baustellen und Bauarbeiten auf angrenzenden Grundstücken u.ä., auch nicht bei Schließung von kulturellen, gastronomischen oder Verkaufseinrichtungen.

6. Leistungsänderungen und Leistungsstörungen
Änderungen oder Abweichungen von Vertragsleistungen, die nach Vertragsabschluss notwendig werden, sind nur gestattet, wenn diese nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Buchung nicht beeinträchtigen. Der Mieter wird von einer Leistungsänderung unverzüglich in Kenntnis gesetzt. Treten erhebliche Leistungsänderungen, oder Leistungsstörungen während der Mietdauer ein, die nicht infolge höherer Gewalt verursacht sind, hat der Mieter ein Recht auf Minderung, oder bei Unzumutbarkeit der Fortsetzung des Vertrages ein Rücktrittsrecht. Der Mieter ist verpflichtet, alles Zumutbare zu tun, um zur Behebung von Leistungsstörungen beizutragen. Die Leistungsstörung ist dem Vermieter in geeigneter Weise vorzutragen. Nicht unverzüglich angemeldete Beanstandungen rechtfertigen keine Minderungs- oder Schadensersatzansprüche.

7. Umbuchung und Rücktritt des Mieter
Umbuchungen werden wie Reiserücktritt und Neuanmeldung gehandhabt.
Der Mieter kann jederzeit vor Mietbeginn in schriftlicher Form vom Buchungsvertrag zurücktreten.
Ohne Rücksicht auf eventuelle Weitervermietbarkeit kann der Vermieter Haus Fernblick vom Mieter folgende Rücktrittskosten geltend machen:

Rücktritt über 45 Tage vor Reisebeginn 25 % des Reisepreises,
Rücktritt bis 35 Tage vor Reisebeginn 50% des Reisepreises,
Rücktritt bis 34 Tage vor Reisebeginn 80% des Reisepreises.
Bei Nichterscheinen 90 % des Gesamtpreises.
Die Berechnung der Pauschalsätze berücksichtigt die gewöhnlich ersparten Aufwendungen und die gewöhnlich anderweitige Verwendung der Reiseleistung. Es bleibt dem Mieter unbenommen, nachzuweisen, dass der tatsächliche Schaden geringer ist, als die geforderte Entschädigung.
Tritt ein einzelner Teilnehmer die Reise nicht an, so gilt dies als am Anreisetag erklärter Rücktritt vom Vertrag. Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung.

8. Reiserücktritt des Vermieters Haus Fernblick.
Haus Fernblick kann vom Reisevertrag zurücktreten wenn der Vertragspartner seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, oder die vereinbarten Vertragsbedingungen nicht einhält. In einem solchen Fall behält Haus Fernblick den Anspruch auf den Reisepreis unter Anrechnung des Wertes aus einer anderweitig zumutbaren Vermietung des Objektes.

9. Aufsichtspflicht
Die Aufsichtspflicht für Minderjährige verbleibt bei den Erziehungsberechtigten.
Haus Fernblick übernimmt keine Aufsichtspflicht.

10. Hausordnung
Der Mieter akzeptiert die Hausordnung (Buchungsformular) des Vermieters.

11. Haftungsausschluss
Keine Haftung besteht bei Einbruch oder Diebstahl. Wir empfehlen daher den Abschluss einer Reisegepäck- und Reiseunfallversicherung. Der Mieter haftet für jeden Schaden, der durch die von ihm mitgeführten Sachen verursacht wird. Für Schäden an Kraftfahrzeugen (einschließlich Inhalt) und Fahrrädern, die sich auf dem Gelände des Vermieters Haus Fernblick befinden wird nicht gehaftet.

12. Ausschluss
Der Vermieter erwartet, dass der Mieter die Hausordnung respektiert. Sollte der Mieter gegen sie verstoßen, gibt der Mieter dem Vermieter die Möglichkeit, ihn nach schriftlicher Abmahnung im Wiederholungsfall ohne Erstattung des Mietpreises von dem weiteren Aufenthalt auszuschließen. Bei groben Verstößen (z.B. Straftaten, wie vorsätzliche Körperverletzung, Diebstahl, Drogenkonsum, mutwillige Sachbeschädigung usw.) kann auch ein sofortiger Ausschluss von dem Aufenthalt in Betracht kommen. Entstehende Kosten gehen zu Lasten des Mieters.

13. Allgemeines
Die Anreise zu dem Haus Fernblick erfolgt ab 13.00 Uhr bis 18:00 Uhr.
Die Abreise für einzelne Ferienwohnungen muss bis 10:00 Uhr erfolgt sein.

Die Ferienwohnungen sind in besenreinem Zustand zu übergeben, die Schlüssel sind beim Vermieter abzugeben.
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Mietvertrages zur Folge.

Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktritts-Versicherung.

Der Gerichtsstand ist Michelstadt
Die Vertragssprache ist deutsch.